Impressum in einer Zeitung
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[bearbeiten] Ein Muss für Publikationen
Ein Impressum ist eine vom Pressegesetz vorgeschriebene Herkunftsangabe. Wie andere Zeitungen auch, müssen Schülerzeitungen ein Impressum haben. Es dient zum Beispiel dazu, dem Leser Ansprechpartner und Adresse der Redaktion bekannt zu machen. Somit weiß er, an wen er sich wenden muss, wenn er Fragen, Kritik oder Beschwerden zu bestimmten Inhalten hat.
Dabei muss angegeben sein (siehe auch Landespressegesetze):
Name oder Firma und Anschrift des Druckers
Name und Anschrift des Herausgebers
Name und Anschrift des verantwortlichen Redakteurs (V.i.S.d.P. – Verantwortlich im Sinne des Presserechts)
Name und Anschrift des Verantwortlichen für den Anzeigenteil
Der verantwortliche Redakteur einer Redaktion ist verpflichtet, das Medium von rechtswidrigen Inhalten freizuhalten. Werden beleidigende oder verleumdende Artikel abgedruckt, so können Personen oder Unternehmen unter Umständen dem verantwortlichen Redakteur gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen. Ebenfalls trägt der verantwortliche Redakteur die presserechtliche Verantwortung.