Schülerrechte allgemein
Aus AktivenWiki
Schülerrechte in den Schulgessetzen
Zwar haben gibt es in jedem Bundesland ein anderes Schulgesetz und andere Formulierungen der Rechte der Schülerinnen und Schüler. In der konkreten Ausformulierung gibt es sogar deutliche Unterschiede – noch gravierender ist die unterschiedliche Handhabung jedoch in der Ausgestaltung in der Schule vor Ort. Hier werden deshalb die wichtigsten Rechte der Schülerinnen und Schüler, die in jedem Schulgesetz zu finden sind, paraphrasiert:
1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität und der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung seiner Erziehungsberechtigten.
2) Mitgestaltung
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend über die Unterrichtsplanung ihrer Lehrkräfte zu informieren und im Rahmen der geltenden Bestimmungen an der Gestaltung des Unterrichts und sonstiger schulischer Veranstaltungen zu beteiligen. In Fragen der Auswahl des Lehrstoffs, der Bildung von Schwerpunkten, der Reihenfolge einzelner Themen und der Anwendung bestimmter Unterrichtsformen ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu Vorschlägen und Aussprachen zu geben. Soweit Vorschläge keine Berücksichtigung finden, sind den Schülerinnen und
Schülern die Gründe dafür zu nennen.
Vor der Bildung von Kursen innerhalb von Unterrichtsfächern sowie vor der Einrichtung von freiwilligen Arbeits- und Interessengemeinschaften sollen die Schülerinnen und Schüler gehört und ihre Vorschläge unter Beachtung der Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung sowie der schulorganisatorischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
3) Information
Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten informiert und beraten zu werden.
4) Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Der Besuch der öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Schulgeldfreiheit erstreckt sich auf den Unterricht und die sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.
(In der Freiheit der Lernmittel gibt es mittlerweile in einigen Bundesländern Einschränkungen)
5) Meinungsfreiheit
Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen der durch das Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland garantierten Meinungs- und Pressefreiheit auch in der Schule das Recht, Schülerzeitungen herauszugeben und zu vertreiben. Eine Zensur findet nicht statt.
6) Schülergruppen / Arbeitsgruppen
Schülerinnen und Schüler können sich in ihrer Schule in Schülergruppen betätigen. Die Schule unterstützt die Tätigkeit von Schülergruppen in deren Bedeutung für umfassende Bildung. Die Schule ermöglicht die Inanspruchnahme von Räumen und anderen Einrichtungen im Rahmen der vom Schulträger zur Verfügung gestellten Mittel und entsprechend den Beschlüssen der Schulkonferenz.
7) Mitwirkungsrechte im Rahmen der Schulkonferenz / des Schulforums.