UN-Kinderrechtskonvention
Aus AktivenWiki
Auszüge aus den Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen (ratifiziert auch von der Bundesrepublik Deutschland)
Artikel 3:
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, …. ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist..“
Artikel 24.3.
Die Vertragsstaaten …geeignete Maßnahmen treffen müssen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit von Kindern schädlich sind, abzuschaffen.
Artikel 19:
„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung ….zu schützen“.
Artikel 28 :
„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht.“
Artikel 29 (1):
Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) Die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen…
Artikel 12:
Die Vertragsstaaten „…sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“.
Artikel 15 [Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit]:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln. Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft herrschen.“
Artikel 31:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
… Die Vertragsstaaten „… fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.“
Artikels 29 c:
„Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muß, …
dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln.“
Artikels 29.d:
„die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,…das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben
in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz; der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen … vorzubereiten.“
Artikel 28 (1):
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung
an…
a) Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich
machen
…
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern
und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen,
Verringern.
Wie werden diese Rechte in der Schule verwirklicht? Wo werden diese Rechte verletzt?
''Kursiver Text
Danke für die Sammlung an Oggi Enderlein (http://www.ganztaegig-lernen.org/www/web54.aspx)!
Mehr zur UN-Kinderrechtskonvention:
- Text auf Englisch: http://www.unhchr.ch/html/menu3/b/k2crc.htm
- Text auf Deutsch: http://www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf
- Kinderrechte einfach erklärt: Zum Herunterladen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-9426-Die-Rechte-der-Kinder-_28logo_29--,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf, Zum Bestellen: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3844.html
- Netzwerk zur Stärkung der Kinderrechte: http://www.national-coalition.de/