Urheberrecht

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Texte, Bilder und Grafiken sind feste Bestandteile des Zeitungslayouts und dienen durch ihre durchdachte Anordnung der Attraktivität eines Beitrags. Möchtet Ihr nicht selbst erstelltes Material für Eure Schülerzeitung verwenden, solltet ihr euch vorher vergewissern, ob und wie Ihr es bedenkenlos veröffentlichen könnt. Denn für Schülerzeitungen gelten natürlich die gleichen Regelungen im Umgang mit dem Urheberrecht wie für andere Medien auch. Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG), wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene „Schöpfungshöhe“ aufweist, also vereinfacht ausgedrückt „kreativ“ genug ist beziehungsweise in dem Werk die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt.

Inhalte aus Artikeln mit tagesaktuellen Themen dürfen ohne Zustimmung des Urhebers übernommen werden, insofern kein ausdrückliches Verbot besteht. Ohne Genehmigung darf man ebenfalls aus Pressemitteilungen, Presse- und Informationsdiensten übernehmen. Zitate müssen immer mit entsprechenden Quellenvermerken versehen werden.

Auch Bildrechte fallen unter das Urheberrecht. Wollt Ihr ein nicht selbst erstelltes Bild veröffentlichen, solltet Ihr auf Nummer sicher gehen und euch eine Genehmigung einholen. Die Tatsache, dass man sich mit Hilfe der rechten Maustaste Bilder und Grafiken aus dem Netz ziehen kann, erlaubt noch lange nicht deren Weiterverbreitung ;). Allerdings gibt es einige schöne Online-Bilddatenbanken (z. B. www.photocase.de, www.aboutpixel.de), die ihr Material zur kostenfreien Verwendung unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen (z. B. Angabe der Domain und des Fotografen) zur Verfügung stellen. Bei selbst erstellen Bildern, auf denen Personen abgebildet und individuell erkennbar sind, ist deren Einverständnis einzuholen (Recht am eigenen Bild). Ausgenommen davon sind davon „Personen der Zeitgeschichte“, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Als Fotograf ist es häufig nicht möglich alle abgebildeten Personen – zum Beispiel bei großen Menschenansammlungen – nach deren Einverständnis zu fragen. Eine Einverständniserklärung ist hierbei nicht nötig.

Weitere Informationen zur einfachen Verwendung von Bild/Tonmaterial in einem nichtkomerziellen Bereich findet ihr bei Creative Commons.

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